FAQ

Der Abreisetag ist Montag, der 18. März 2024. Die Rückreise ist am Freitag, 18. April 2024. Es kann jedoch auch einmal sein, dass die Termine von diesen Daten abweichen. Gründe dafür können Flug- und Fahrpläne oder Wünsche der Unternehmen und Gastfamilien sein.

Leider nein. Für die Teilnahme am Auslandspraktikum ist ein Mindestalter von 15 zwingend erforderlich.

Ja. Meist findet die Infoveranstaltung im Januar/Februar statt, also einige Wochen bevor Du dein Praktikum beginnst. Wann die Veranstaltung genau stattfindet, lassen wir Dich rechtzeitig wissen.

Es gibt eine einzige Informationsveranstaltung, d.h. Dein*e Betreuungslehrer*in wird zu der Infoveranstaltung eingeladen, an der auch Du und Deine Eltern teilnehmen. Hier erfährt auch Dein*e Betreuungslehrer*in alles Wissenswerte rund um das Praktikum. Die Veranstaltung findet meist im Januar/Februar, also einige Wochen vor Praktikumsstart statt. Wir informieren auch Dein*en Betreuungslehrer*in rechtzeitig über den genauen Termin.

Jede*r Schüler*in, der die Voraussetzungen erfüllt, kann sich bei uns bewerben. Keine Sorge, wir  kümmern  uns um alles Weitere

Ja, das kann Deine Schule gerne tun. Allerdings muss die Schule frühzeitig mit uns sprechen. Der Grund: Der Ablauf klappt sonst nicht, denn neben dem Praktikumsplatz müssen wir im Vorfeld noch zahlreiche weitere organisatorische Dinge klären.

Selbstverständlich. Allerdings müssen sich Deine Eltern frühzeitig bei uns melden. Der Grund: Der Ablauf klappt sonst nicht, denn wir müssen im Vorfeld alle weiteren organisatorischen Rahmenbedingungen sicherstellen

Grundsätzlich ja, aber wir können auf keinen Fall garantieren, dass euer Wunsch erfüllt wird. Wir müssen die Vorgaben und Voraussetzungen unserer Kooperationspartner*innen in den Ländern vor Ort einhalten und versuchen dementsprechend passende Praktikant*innen zu vermitteln. Falls ihr einen Praktikumsplatz zugewiesen bekommt, der euch nicht hundertprozentig zusagt, erwarten wir, dass ihr euch dennoch professionell verhaltet und dies als Chance für eure persönliche und fachliche Weiterentwicklung seht.

Nein, nur weil Du Dich bewirbst, heißt das nicht, dass Du auch einen Praktikumsplatz bekommst. Darüber entscheidet die Jury im Rahmen eines Auswahlverfahrens.

Es gibt strenge Datenschutzregeln, die wir befolgen. Deine Daten werden entsprechend dieser Datenschutzbestimmungen zeitnah aus dem System gelöscht bzw. die Bewerbungsunterlagen vernichtet.

Das kann  möglicherweise sein. Manchmal arbeiten Praktikant*innen auch in der gleichen Stadt, aber in anderen Unternehmen. In diesen Fällen kannst Du gerne Kontakte zu den anderen Praktikant*innen knüpfen, Dich mit Ihnen austauschen und vielleicht Zeit mit Ihnen verbringen. Das hilft Dir dabei, Dich schneller einzuleben.

Das kannst Du. In diesem Ausnahmefall finden wir für Dich eine andere Regelung. Bitte wende Dich dafür an Dalia El-Shaal, Tel: 0201-820 24 37 oder schreibe eine Mail an: dalia.el-shaal@ewg.de

Wir teilen Dir rechtzeitig mit, welche Art von Praktikumsplatz Du bekommen wirst. Natürlich versuchen wir, bei der Vergabe der Plätze Deine Interessen zu berücksichtigen. Allerdings richten wir uns in erster Linie nach den Anforderungen der Betriebe an die Praktikant*innen. So möchten einige Firmen zum Beispiel nur minderjährige Praktikant*innen, andere Unternehmen legen Wert auf einen Führerschein und wieder andere Unternehmen wünschen sich Praktikant*innen mit guten PC-Kenntnissen.

Wer sich selbst um einen Praktikumsplatz in einer Firma gekümmert hat, wird dort in der Regel auch arbeiten.

Wir übermitteln Dir rechtzeitig Dein Ticket auf elektronischem Weg.

Wir stellen Dir kein Taschengeld zur Verfügung. Das Taschengeld für Deinen Aufenthalt im Ausland musst Du Dir deshalb also selbst mitbringen.

Keine Sorge, den Namen teilen wir Dir rechtzeitig mit und zwar dann, wenn Du auch die Länderzusage erhältst.

Du bekommst kein Praktikumsgehalt. Dafür hast Du die unvergleichliche Chance, vier Wochen im Ausland leben und arbeiten zu dürfen.

Nein. Dein Praktikumsplatz kann auch in jedem anderen Land sein, das wir in diesem Jahr anbieten, so zum Beispiel auch im deutschsprachigen Ausland. (Schweiz, Österreich).

Nein, das ist leider nicht möglich. Wer mit seinem Praktikumsland und/oder Ort sehr unzufrieden ist, kann das Praktikum ablehnen. Im Nachrückverfahren wird dann einer anderen Person die Möglichkeit gegeben, diesen Platz einzunehmen. Wer sich aber dennoch für diesen Platz entscheidet, von dem erwarten wir ein professionelles und vorbildliches Verhalten vor Ort.

Dieser Kurs läuft vor dem Auslandsaufenthalt an zwei Samstagen jeweils für einen halben Tag. Deine Teilnahme an beiden Veranstaltungen ist Bestandteil des Praktikums und somit verpflichtend. Wir informieren Dich rechtzeitig über den genauen Termin und den Ort, an dem der Englischkurs stattfindet. (In begründeten Ausnahmefällen können wir den Termin verschieben.)

Der Kurs findet in der Regel halbtägig von ca. 12.00 bis 15 Uhr in einem Essener Hotel statt. Alle Stipendiat*innen müssen daran teilnehmen! In diesem Kurs lernst Du, Dich sicher auf internationalem Parkett zu bewegen. Über den Termin des Benimmkurses informieren wir Dich rechtzeitig.  (In begründeten Ausnahmefällen können wir den Termin verschieben.)

Nach Deiner Rückkehr aus dem Ausland findet ein 2-tägiges Bewerbungscoaching statt. Auch hieran musst Du definitiv teilnehmen! Wir informieren Dich rechtzeitig über den genauen Termin und den Ort, an dem das Bewerbungscoaching stattfinden wird.  (In begründeten Ausnahmefällen können wir den Termin verschieben.)

Du wirst in der Regel abgeholt. Das Unternehmen, in dem Du Dein Praktikum machen wirst, organisiert die Transfers vom/zum Flughafen/Bahnhof.

Wenn Du noch minderjährig bist, bemühen wir uns, Dich in einer Gastfamilie zu platzieren oder Dich in einer Gruppe bzw. zu zweit reisen zu lassen. Gelegentlich kommt es vor,  dass zwei minderjährige Stipendiat*innen des gleichen Geschlechts zusammen in einem Hotel untergebracht werden. Wenn Du schon volljährig bist, kann es sein, dass Du alleine in einem Hotel, einer Pension oder Privatunterkunft wohnst. In einigen Fällen wohnst Du mit anderen Stipendiaten*innen auf einem Universitätscampus.

Dein Arbeitgeber hat die Unterkunft ausgewählt, denn er kennt sich vor Ort am besten aus. Den Namen, die Adresse und weitere Kontaktdaten Deiner Gastfamilie, Deines Hotels/Pension/Privatunterkunft oder Deines Wohnheims erhältst Du rechtzeitig vor Abreise.

Du wirst an allen Tagen Deines Praktikumsaufenthalts versorgt, also auch an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen. Dafür sorgt die Firma bzw. die Gastfamilie vor Ort. Solltest Du Dich selbst verpflegen müssen, stellen wir Dir dafür Geld zur Verfügung. Grundsätzlich solltest Du aber beachten, dass die Esskultur in anderen Ländern durchaus von den Sitten und Gebräuchen in Deutschland abweichen kann.

Wir schließen für alle Stipendiat*innen ein Versicherungspaket ab. Dieses Paket umfasst eine Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung. Während die Haftpflicht- und Unfallversicherung nur für die Dauer des Aufenthalts im Ausland gilt, hat die Krankenversicherung für die Dauer eines ganzen Jahres Gültigkeit.  Auf unserer Informationsveranstaltung für Schüler*innen und Eltern geben wir hierzu ein Merkblatt mit wichtigen Rufnummern der Versicherung aus.

Wie viel Freizeit Du hast, ist von Firma zu Firma und von Land zu Land unterschiedlich. Du wirst allerdings in jedem Fall die Möglichkeit haben, außerhalb der Arbeit auch etwas von der Kultur und von Land und Leuten kennenzulernen.

Das sehen wir gar nicht gern. Dein Auslandsaufenthalt soll Dich auch dabei unterstützen, noch selbstständiger zu werden und auf eigenen Beinen zu stehen. Das gelingt am besten, wenn Du vier Wochen ohne Deine Eltern im Ausland bist.

Ja, das erwarten wir von Dir. Der Bericht sollte folgende Punkte abdecken:

  1. Informationen über den Betrieb, in dem du dein Praktikum absolviert hast.
  2. Informationen über den Ort, in dem Du während des Praktikums gelebt hast.

In den Praktikumsbericht gehören zudem Bilder. Bitte mache diese Fotos schon während Deines Praktikums. Die Fotos sollten Dich am Arbeitsplatz, Dich mit Kolleg*innen und/oder Vorgesetzten und während Deiner Freizeit zeigen. Außerdem sind Aufnahmen von Sehenswürdigkeiten, wichtigen Plätzen, Kultureinrichtungen oder Ähnlichem immer sehr anschaulich und hilfreich.

Den Bericht musst Du kurze Zeit nach Deiner Rückkehr bei uns einreichen. Wir nennen Dir noch den genauen Abgabetermin. Du musst Dich persönlich darum kümmern, dass Dein Bericht pünktlich bei der EWG ist.

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